Internes Hinweisgebersystem

Internes Hinweisgebersystem 

Unser Bekenntnis zu Integrität, Ethik und Rechtskonformität

Für HOTELES TRINIDAD, S.L. sind Integrität, Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften die Grundpfeiler unseres Handelns. Sie prägen unsere Geschäftstätigkeit ebenso wie unsere Beziehungen zu Gästen, Mitarbeitenden, Lieferanten, Geschäftspartnern und weiteren Interessengruppen.

Um diese Grundsätze zu stärken und eine Kultur der Compliance und Verantwortung unter den Mitarbeitenden zu fördern, hat das Unternehmen gemäß dem Gesetz 2/2023 vom 20. Februar zum Schutz hinweisgebender Personen und zur Korruptionsbekämpfung ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet.

Über den internen Hinweisgeberkanal können mögliche Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften oder gegen den Ethikkodex sowie interne Richtlinien sicher und vertraulich gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem dient der Bearbeitung und Untersuchung eingehender Meldungen sowie dem Schutz der Rechte der betroffenen Personen.

Zugang zum internen Hinweisgebersystem

Wenn Sie einen möglichen Verstoß melden möchten, der in den Geltungsbereich des internen Hinweisgebersystems fällt, können Sie dies über die E-Mail-Adresse cdih@invisahoteles.com tun.

Sie können Ihre Meldung anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einreichen. Es wird empfohlen, den Sachverhalt ausführlich zu beschreiben und gegebenenfalls Unterlagen oder Informationen beizufügen, die die Überprüfung erleichtern.

Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems

Das interne Hinweisgebersystem richtet sich an Personen, die im Rahmen ihres Arbeits- oder Geschäftsverhältnisses mit HOTELES TRINIDAD, S.L. Kenntnis von möglichen Verstößen erlangt haben.

Das Hinweisgebersystem dient nicht der Bearbeitung von kommerziellen Beschwerden, Reservierungen, allgemeinen Anfragen, Anfragen an die Personalabteilung oder Vorfällen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen. Für diese Mitteilungen gibt es andere, speziell dafür eingerichtete Kanäle.

Grundsätze und Garantien

Das interne Hinweisgebersystem von HOTELES TRINIDAD, S.L. wird unabhängig, unparteiisch, objektiv, vertraulich und unter Einhaltung der Rechtsvorschriften betrieben. Dabei gewährleistet das Unternehmen, dass alle Meldungen mit größter Sorgfalt behandelt werden und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt bleiben. Insbesondere garantiert das Unternehmen:

  • ­                Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der betroffenen Personen und aller in der Meldung genannten Dritten. 
  • ­                Schutz vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen für hinweisgebende Personen, die in gutem Glauben und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften Verstöße melden. 
  • ­                Achtung der Rechte der betroffenen Personen, insbesondere ihres Rechts auf Verteidigung, auf Anhörung und auf die Unschuldsvermutung.
  • ­                Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679, dem Organgesetz 3/2018 und dem Gesetz 2/2023. 

Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt durch die vom Verwaltungsorgan benannte verantwortliche Person für das interne Hinweisgebersystem. Diese übt ihre Aufgaben unabhängig und weisungsfrei aus.

Bearbeitung der Meldungen

Die Bearbeitung der Meldungen erfolgt objektiv, sorgfältig und vertraulich gemäß dem festgelegten Verfahren und unter Wahrung der Rechte der betroffenen Personen. Der Eingang der Meldung wird – soweit gesetzlich vorgesehen – bestätigt.

Schutz personenbezogener Daten

Die über das interne Hinweisgebersystem übermittelten personenbezogenen Daten werden von HOTELES TRINIDAD, S.L. als Verantwortlicher verarbeitet, um Meldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und zu bearbeiten sowie gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Dies erfolgt unter Einhaltung aller geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie des Gesetzes 2/2023.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen des internen Hinweisgebersystems.

Externe Meldekanäle

Die Nutzung des internen Hinweisgeberkanals hindert hinweisgebende Personen nicht daran, sich an die von den zuständigen Behörden eingerichteten externen Kanäle zu wenden, gegebenenfalls einschließlich der Unabhängigen Behörde zum Schutz hinweisgebender Personen (A.A.I.), gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023.

Vertraulichkeit der Informationen

Alle über das interne Hinweisgebersystem eingegangenen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Zugriff auf diese Informationen haben ausschließlich die mit der Bearbeitung der Meldungen betrauten und hierzu befugten Personen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023 und den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.

🔒Vertraulichkeit garantiert

Die Identität hinweisgebender Personen ist gemäß den geltenden Rechtsvorschriften geschützt.

🛡️Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Gegen hinweisgebende Personen, die Informationen nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, werden keinerlei Vergeltungsmaßnahmen geduldet.

⚖️Unabhängige und unparteiische Bearbeitung

Meldungen werden objektiv, vertraulich und unter Wahrung der Rechte aller beteiligten Personen bearbeitet.

🌐Sicherer Zugang zum Hinweisgeberkanal

Meldungen werden über eine speziell dafür eingerichtete Plattform übermittelt, die den Schutz und die Sicherheit der übermittelten Informationen gewährleistet.